Noch nachhaltig?
Oder schon
Greenwashing?
Ab dem 27. September 2026 sind „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ und die meisten selbst gebauten Umweltsiegel in der Verbraucherwerbung verboten. Und zwar in der gesamten Werbekommunikation, nicht nur digital: Website und Shop genauso wie Katalog, Prospekt, Anzeige, Verpackung, Messestand, Verkaufsunterlage und Social Post. Ohne Übergangsfrist, auch für Material, das längst gedruckt oder online ist.
Wir prüfen nach demselben Raster, mit dem wir Kundenauftritte auditieren. Fang mit dem an, was am schnellsten geht: Website-URL eintragen oder ein PDF hochladen. Nach zwei Minuten siehst du, wo du stehst.
Die EmpCo-Richtlinie.
In vier Sätzen.
Sie verbietet pauschale Umweltwerbung per se. Nicht geprüft wird, wie ein Wort gemeint war, sondern was beim Adressaten ankommt.
27.09.2026, umgesetzt über die UWG-Novelle. Keine Übergangsfrist. Bestehende Seiten, Kataloge und Verpackungen gelten ab Tag eins.
Jede Werbekommunikation gegenüber Verbrauchern, in jedem Medium. Reines B2B ist entlastet, aber die Abgrenzung hält selten: Ein Konfigurator oder eine Privatkundenrubrik reicht.
Abmahnung durch Wettbewerber und Verbände. Der Nachweis ist ein Screenshot. Das macht die Sache schnell und billig für die Gegenseite.
Was ab September nicht mehr geht.
Es gibt kein sicheres Synonym. Die Richtlinie trifft die Aussage, nicht das Wort. Frei sind Beschreibungen statt Bewertungen: Material, Konstruktion, überprüfbare Zahlen. „Aus Aluminium, sortenrein trennbar“ ist erlaubt. „Nachhaltig“ und jedes Synonym dafür nicht.
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Kostenlose Vorschau.
URL eingeben oder PDF hochladen, also auch Katalog, Prospekt, Broschüre oder Nachhaltigkeitsbericht. Wir prüfen sieben Felder, vergeben einen Score und zeigen dir den Anfang des Reports sofort. Ohne Anmeldung.
Kurz gefragt.
Wie entsteht der Score?
Start bei 100 Punkten. Sieben Prüffelder, Abzug je Befund nach Schweregrad, Wiederholungen im selben Prüffeld zählen halb. Die Prüffelder 1 bis 4 sind Per-se-Verbote und deckeln das Ergebnis zusätzlich. Das Raster ist über zwanzig reale Auditreihen kalibriert. Zur Einordnung: Der Durchschnitt dieser Reihe lag bei 34 Prozent, keine geprüfte Seite kam über 80.
Ein niedriger Score heißt also, wir machen es schlecht?
Nicht zwingend. Sichtbarkeit korreliert in dieser Prüfreihe negativ mit dem Ergebnis: Wer viel über Nachhaltigkeit schreibt, trifft viele Tatbestände. Der Auftritt mit den mit Abstand besten Belegen hatte den schlechtesten Score. Deshalb steht im Report immer eine Einordnung vor der Zahl.
Wir machen reines B2B. Betrifft uns das überhaupt?
Formal greift EmpCo nur gegenüber Verbrauchern. Sauber ist die Abgrenzung aber selten: ein Shop, eine Privatkundenrubrik, ein Konfigurator, ein Endkundenformular. Und wenn eure Zahlen bei Abnehmern in deren Werbung landen, trägt dort jemand anderes euer Risiko. Der Report sagt offen, wie belastbar die Einordnung ist.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Report ist eine kommunikationsfachliche Einschätzung. Für die Freigabe geänderter Werbeaussagen gehört eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei dazu. Bei Finanz-, Medizin-, Lebensmittel- und Bauprodukten steht zusätzlich echtes Sonderrecht daneben, das eine Agentur nicht abschließend beurteilen kann.
Was passiert mit meiner URL und meinen Daten?
Wir rufen die angegebene Seite ab und werten sie aus. Deine E-Mail nutzen wir für die Zustellung des Reports, nicht für Newsletter ohne deine Zustimmung. Hochgeladene PDFs werden nach 30 Tagen gelöscht.
Und wenn wir die Korrektur nicht selbst machen wollen?
Dann machen wir sie. Der Report ist die Bestandsaufnahme, die Umsetzung ist Textarbeit plus Belegmappe. Die 149 Euro rechnen wir in dem Fall an.