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Check deine Barrierefreiheit!

Ob du schon bei uns am Start bist oder gerade erst reinschaust – es ist Zeit, deiner Seite auf die Barrierefreiheit zu prüfen! Mit unserem Barrierefreiheits-Check siehst du im Handumdrehen, wie gut deine Seite für alle Nutzer zugänglich ist. Und keine Sorge, wir zeigen dir direkt, was du verbessern kannst, um deine Seite für Menschen mit Einschränkungen noch nutzerfreundlicher zu machen.

Mehr Barrierefreiheit = mehr Nutzer = bessere Reichweite. Also, los geht’s!

Einige Gründe für digitale Barrierefreiheit

Bessere Teilhabe an der digitalen Welt

Bessere
Inklusion

Altersbedingte Einschränkungen

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Das bedeutet, dass viele öffentliche und private Webseiten in Deutschland nach bestimmten barrierefreien Standards aufgebaut sein müssen. Webseiten, die nicht den Anforderungen entsprechen, können mit Bußgeldern belegt werden. Es lohnt sich also, jetzt schon die Barrierefreiheit zu verbessern und der zukünftigen Gesetzgebung voraus zu sein!

Die Barrierefreiheit im Web ist ein essentielles Thema, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigt auf Online-Inhalte zugreifen können. Dies ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Schritt in Richtung inklusivem Design, das allen zugutekommt. Ein zentraler Aspekt der Barrierefreiheit ist die Geräteunabhängigkeit: Webanwendungen und -seiten müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Mausbedienung zugänglich sind und problemlos mit Tastatur oder alternativen Geräten bedient werden können. Hierbei spielen auch assistive Technologien eine wichtige Rolle.

Assistive Technologien und ihre Bedeutung

Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine Vielzahl von assistiven Technologien, die den Zugang zum Internet erleichtern. Dazu gehören insbesondere:

  • Screenreader wie JAWS oder der kostenfreie NVDA für blinde Nutzer, die den Inhalt einer Webseite akustisch wiedergeben.
  • Vergrößerungssysteme für Menschen mit Sehbehinderungen, die es ermöglichen, Text und Bilder auf der Seite zu vergrößern.
  • Spezielle Eingabegeräte wie die Integra Maus, die den Zugriff auf Webinhalte für Menschen mit motorischen Einschränkungen ermöglicht.

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gibt es ebenfalls Hilfsmittel, wie etwa spezielle Browser, die Symbole zu Texten hinzufügen, um das Verständnis zu erleichtern. Zwar sind solche Hilfsmittel in bestimmten Sprachräumen, wie im Deutschen, teilweise kostenpflichtig und weniger verbreitet, sie zeigen jedoch das Potenzial moderner Informationstechnologien auf.

Nutzer können auch auf allgemeinere Hilfsmittel zurückgreifen, die nicht direkt zu einer speziellen Gruppe gehören, wie die Zoom-Funktion des Browsers, um Texte bei Bedarf zu vergrößern, oder die Anpassung der Farben und Kontraste des Browsers für Menschen mit Farbsehschwächen oder Blendempfindlichkeit.

Fortgeschrittene Nutzer können mithilfe von Userstyles, benutzerdefinierten Style Sheets, das Design einer Webseite nach ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen – ein weiterer Schritt in Richtung Barrierefreiheit, der eng mit der Trennung von Inhalt und Layout verbunden ist, einem der wichtigsten Prinzipien für die Gestaltung barrierefreier Webseiten.

Teste jetzt deine Seite!

Die Entwicklung der WCAG und gesetzliche Regelungen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein zentraler Bestandteil jeder barrierefreien Webentwicklung. Die erste Version der WCAG wurde 1999 veröffentlicht, und seitdem haben sich die Richtlinien weiterentwickelt, um den zunehmenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Version 2.0, die 2008 eingeführt wurde, ist die Grundlage für die meisten internationalen und nationalen Barrierefreiheitsvorgaben.

In Europa wurde die WCAG 2.0 von vielen Ländern als Grundlage für nationale Barrierefreiheitsgesetze übernommen. In Deutschland führte die Umsetzung der WCAG 2.0 in Verbindung mit anderen EU-Vorgaben zu den ersten Bestimmungen für barrierefreie digitale Angebote im öffentlichen Sektor. Diese wurden im Laufe der Jahre durch weitere Initiativen und gesetzliche Anpassungen verstärkt, insbesondere mit der EU-Richtlinie 2016/2102, die eine umfassende Verpflichtung zur Barrierefreiheit für öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen vorsieht.

Im Jahr 2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft, das auch den privaten Sektor stärker in die Verantwortung nimmt. Webseiten und mobile Anwendungen müssen ab diesem Zeitpunkt den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, und es wird erwartet, dass auch private Unternehmen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.

„Barrierefreie und benutzerfreundliche Webseiten helfen uns allen bei der Orientierung in der komplexen, zunehmend digitalisierten Welt. Auch für Menschen mit Behinderung wird Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Internetangebote verbessert. Deshalb ist es wichtig, dass sie die digitale Welt ohne Einschränkungen auf einfache Art und Weise nutzen können.

Einfache Sprache ist bei der Barrierefreiheit von Webseiten besonders wichtig und ich bin dankbar für die Expertise von Fachleuten, die uns unterstützen.

Ein Win-win für uns alle!“

Bernd Feix

pädagogischer Vorstand, Stiftung Scheuern, Nassau

Besser geht immer – teste deine Seite!

 

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